Hallo! Schön, dass Sie sich für unsere FAQ interessieren. Als Ihr kompetenter Partner für Gerüstbau in Pforzheim beantworten wir, die Fachbetrieb Gerüstbau Otto Wolf GmbH, gerne die wichtigsten Fragen rund um die Planung, Sicherheit und Nutzung von Gerüsten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Bauvorhaben in Pforzheim und Umgebung. Kontaktieren Sie uns direkt!
Allgemeine Fragen und Notwendigkeit
Ein Gerüst ist aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben, sobald Arbeiten an Fassaden, Dächern oder anderen Bauwerksteilen in einer Absturzhöhe von mehr als 2,00 Metern durchgeführt werden und ein sicherer Standplatz vom Boden aus nicht gewährleistet ist. Dies gilt für nahezu alle Arbeiten, wie z.B. Maler- und Putzarbeiten, Fassadendämmungen, Dacharbeiten oder Montagen von Anlagen, Renovierungen etc., wir beraten Sie hier gerne unter 07231 94030.
Als Laie dürfen Sie dies grundsätzlich nicht oder nur für sich selbst als Nutzer. Bei den von uns verwendeten Systemgerüsten für große und kleine Bauvorhaben ist der Auf- und Abbau jedoch ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchzuführen, sodass auch andere Gewerke darauf arbeiten dürfen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Die Standzeit richtet sich nach der Dauer Ihres Bauvorhabens. Sie sollten die benötigte Zeit realistisch planen. Generell darf das Gerüst so lange stehen, wie es für die Arbeiten benötigt wird. Bei Aufstellung auf öffentlichem Grund (Gehweg, Straße) muss die Genehmigung der zuständigen Behörde (Gemeinde/Stadt) beachtet werden, welche die maximale Standdauer gegenebenfalls beschränkt.
Ein Gerüst ist aus Gründen des Arbeitsschutzes in der Regel für die Montage einer PV-Anlage erforderlich.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus gesetzlichen und technischen Regeln, die den Absturzgefährdungen begegnen müssen.
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Absturzgefährdung: Eine Absturzgefährdung liegt bereits bei einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter (> 1 m) vor.
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Vorrang von Auffangeinrichtungen: Bauliche und technische Maßnahmen (wie Gerüste) haben Vorrang vor organisatorischen oder individuellen Schutzmaßnahmen (wie PSAgA).
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Schutzfunktion: Das Gerüst dient dabei als Auffangeinrichtung (Schutzgerüst) oder als sicheres Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
📝 Bestellung und Beauftragung
Das Gerüst wird in der Regel vom Gebäudeeigentümer, einem Generalunternehmer oder dem mit der Errichtung der PV-Anlage beauftragten Handwerker bestellt.
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Verantwortung: Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber für die Organisation des Arbeitsschutzes und die systematische Beurteilung der Gefährdungen verantwortlich.
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Planerpflichten: Ist der Baumaßnahme ein Planer vorangestellt, muss dieser bereits übergeordnete Schutzmaßnahmen, z. B. Gerüste und Zugänge, vorsehen.
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Koordination: Aufgrund der hohen Auslastung in den beteiligten Gewerken ist es ratsam, das Gerüst frühzeitig einzuplanen und die Anfrage mit einem Vorlauf von mindestens vier bis sechs Wochen an einen Gerüstbauunternehmer zu stellen.
- Wichtig für Kunden: Wenn der Installateur der PV-Anlage das Gerüst bei uns (OTTO WOLF GmbH) als Fachbetrieb Gerüstbau beauftragt, kann der Installateur diese Gerüstbauleistung gegenüber dem Endkunden (Betreiber der Anlage) mit dem Nullsteuersatz abrechnen!
Normen, Klassen und Belastungen
Die Gerüstklassen sind in der europäischen Norm DIN EN 12811-1 definiert und bestimmen die zulässige Belastung und die Mindestbreite einer Gerüstlage. Die korrekte Wahl der Klasse ist entscheidend für die Sicherheit:
| Last-Klasse (LK) | Gleichmäßig verteilte Last (q1) | Typische Anwendung | Mindestbreiten-Klasse |
|---|---|---|---|
| 1 | 0,75 kN/m² (ca. 75 kg/m²) | Leichte Inspektionsarbeiten, Arbeiten ohne Materiallagerung | W 06 (0,60−0,89 m) |
| 2 | 1,50 kN/m² (ca. 150 kg/m²) | Leichte Arbeiten ohne Materiallagerung (z.B. Malerarbeiten, Lackierarbeiten) | W 06 (0,60−0,89 m) |
| 3 | 2,00 kN/m² (ca. 200 kg/m²) | Putz- und Malerarbeiten, Fassadenbekleidung mit leichter Materiallagerung | W 06 (0,60−0,89 m) |
| 4 | 3,00 kN/m² (ca. 300 kg/m²) | Maurerarbeiten, schwere Montagearbeiten, Materiallagerung in größeren Mengen | W 09 (0,90−1,19 m) |
| 5 | 4,50 kN/m² (ca. 450 kg/m²) | Schwere Maurerarbeiten, Lagerung schwerer Baustoffe | W 09 (0,90−1,19 m) |
| 6 | 6,00 kN/m² | Sehr schwere Arbeiten, Sonderkonstruktionen | W 09 (0,90−1,19 m) |
Die Breitenklasse (W) gibt die Mindestbreite der Gerüstlage an. Bei Lastklasse 4 bis 6 ist mindestens die Breitenklasse W 09 vorgeschrieben.
Für die Montage eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) ist in der Regel die Lastklasse 3 (2,00 kN/m² | ca. 200 kg/m²) mit einer Mindestbreitenklasse von W 09 (0,90−1,19 m) erforderlich, um ausreichend Platz für Materiallagerung, Werkzeuge und die Arbeitskräfte zu gewährleisten.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Abrechnung von Gerüsten und Gerüstergänzungen sowie die Ermittlung der Leistung.
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Getrennte Abrechnung von Leistungen:
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Die Montage/Demontage von Gerüsten und die Gebrauchsüberlassung (Miete) werden nun grundsätzlich getrennt ausgeschrieben und abgerechnet.
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Die Gebrauchsüberlassung (Der Begriff „Vorhaltung“ ist nicht mehr existent) wird nicht mehr in eine 4-wöchige Grundeinsatzzeit und eine verlängerte Gebrauchsüberlassung unterteilt, sondern von Anfang an als einheitliche Überlassungsleistung, der Gebrauchsüberlassung, vereinbart und abgerechnet.
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Gesonderte Abrechnung von Ergänzungen:
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Gerüstergänzungen wie Gerüsttreppen, Treppentürme, Gerüstbekleidungen, Fußgängertunnel oder Verbreiterungen müssen gesondert und getrennt vom Hauptgerüst abgerechnet werden.
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Das bedeutet, es sind eigenständige Leistungspositionen sowohl für deren Montage/Demontage als auch für deren Gebrauchsüberlassung vorzusehen.
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Einheitliche Leistungsermittlung:
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Die Unterscheidung in Abrechnung von Arbeits- und Schutzgerüsten entfällt in der Regel.
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Die Grundlage für die Leistungsermittlung sind nun einheitlich für alle Gerüstbauarten ausschließlich die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion (z. B. Längen- und Höhenmaß bei Fassadengerüsten).
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Bauaufzüge und Transport
Um den Materialtransport auf die Gerüstlagen zu erleichtern und zu beschleunigen, setzen wir je nach Bedarf verschiedene Bauaufzüge ein:
- Materialaufzüge (Zahnstangen- oder Seilaufzüge): Diese sind ausschließlich für den Transport von Baumaterialien und Werkzeugen gedacht und bieten hohe Tragfähigkeiten.
- Transportbühnen (Personen- und Materialaufzüge): Diese können sowohl Material als auch Personal befördern. Sie sind besonders bei hohen Bauwerken oder beengten Platzverhältnissen vorteilhaft.
- Schrägaufzüge/Leiterlifte: Oft bei Dacharbeiten oder für leichtere Lasten eingesetzt, da sie schnell und flexibel montierbar sind und schräg an der Fassade oder am Dach entlangfahren.
Die Wahl des Aufzugtyps hängt von der Last, der Hubhöhe und dem Platz auf der Baustelle ab. Wir haben zur Zeit unserem Lager:
- GEDA 60S (Seilwinde 60 kg ohne Personentransport, nur Material)
- GEDA 200 (Tragkraft 200 kg ohne Personentransport, nur Material)
- GEDA 500 (Tragkraft 500 kg, Personentransport erlaubt)
- GEDA 1500 (Tragkraft 1500 kg, Personentransport erlaubt)
- GEDA 2500 (Tragkraft 1500 kg, Personentransport erlaubt)
Insgesamt bieten wir jeden verfügbaren Bauaufzug auf Anfrage an, gerne auch zur Miete.
Ein Treppenturm am Gerüst wird in der Regel dann benötigt, wenn sichere und bequeme Zugänge zu den Gerüstebenen erforderlich sind und die Nutzung von Leitergängen nicht mehr zulässig oder praktikabel ist.
Die wichtigsten Kriterien sind:
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Ab einer bestimmten Höhe: Nach der deutschen TRBS 2121 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) sind Leitergänge (innenliegende Leitern) im Gerüst nur noch bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 Metern zulässig.
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Ab 5 Metern Gerüsthöhe sind daher in der Regel Treppentürme oder Gerüsttreppen Pflicht (mit einigen Ausnahmen bei Einfamilienhäusern, wenn die Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden).
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Umfangreiche Arbeiten und Materialtransport: Ein Treppenturm ist besonders sinnvoll und oft vorgeschrieben, wenn:
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Umfangreiche Arbeiten auf dem Gerüst durchgeführt werden (z. B. Fassadendämmung/WDVS, komplette Fassadenverkleidungen, Dachsanierungen).
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Viele Personen das Gerüst frequentieren.
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Sperrige Geräte oder Materialien nach oben transportiert werden müssen. Treppen sind dafür deutlich sicherer und ergonomischer als Leitern.
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Fluchtweg: Treppentürme werden auch als Fluchttreppen bei Großveranstaltungen oder an Bauwerken eingesetzt.
Zusammenfassend: Der Hauptgrund ist die Arbeitssicherheit und Ergonomie – Treppentürme ermöglichen einen schnelleren, sichereren und komfortableren Auf- und Abstieg sowie einen einfacheren Materialtransport, insbesondere wenn die Arbeitshöhe 5 Meter überschreitet.
Wir bieten die Montage des Bauaufzugs oder der Transportbühne bevorzugt als Komplettservice zusammen mit dem Gerüst an.
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Vorteile des Komplettservices:
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Koordination: Die Koordination zwischen Gerüstbau und Aufzugsmontage erfolgt intern, was den Bauablauf für Sie vereinfacht.
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Effizienz: Wir können die Verankerung des Aufzugs optimal in die Gerüstkonstruktion integrieren.
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Einheitliche Planung: Die gesamte Logistik und die benötigte Standfläche werden in einem gemeinsamen Planungsgespräch abgedeckt.
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Um die Verfügbarkeit des notwendigen Materials und Personals zu gewährleisten, ist es jedoch wichtig, den Bedarf an Bauaufzügen frühzeitig – idealerweise zusammen mit der Gerüstanfrage – zu kommunizieren.
Die Bauaufzüge und Transportbühnen dürfen nur von unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden.
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Unterweisung: Das Bedienpersonal muss vom Betreiber (Nutzer des Aufzugs) entsprechend der Betriebsanweisung und den Herstellervorgaben im Umgang mit dem Gerät unterwiesen worden sein.
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Beauftragung: Der Bediener muss vom Betreiber schriftlich zur Bedienung des Aufzugs beauftragt werden.
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Verantwortung: Die Verantwortung für die korrekte Auswahl, Unterweisung und Beauftragung des Personals liegt beim Betreiber des Bauaufzugs (dem Bauherrn bzw. dem nutzenden Unternehmen)
Wir als Fachbetrieb Gerüstbau OTTO WOLF führen auf Wunsch die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter für Sie durch.
Abnahme und Sicherheit
Die Erst-Abnahme vor der ersten Nutzung muss durch eine befähigte Person des Gerüsterstellers (OTTO WOLF GmbH) erfolgen. Die erfolgreiche Abnahme wird mit einem Abnahmeprotokoll und einer Gerüst-Kennzeichnung (angebracht am Aufstieg) dokumentiert.
Eine erneute Prüfung muss täglich vor der ersten Nutzung durch die befähigte Person des Gerüstnutzers (Sichtprüfung).
Zudem müssen wir als Gerüstersteller das Gerüst überprüfen nach:
- Nach wesentlichen Änderungen (z.B. ungenehmigte Umbauten oder Änderungen).
- Nach längerer Nichtbenutzung (z.B. über Winter).
- Nach außergewöhnlichen Naturereignissen (z.B. Sturm, starker Schneefall), die die Standsicherheit beeinträchtigen könnten.
Als Nutzer des Gerüstes sind Sie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verantwortlich. Achten Sie auf:
- Zulässige Belastung: Überschreiten Sie niemals die auf der Kennzeichnung angegebene maximale Lastklasse!
- Seitenschutz: Stellen Sie sicher, dass der dreiteilige Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) vollständig vorhanden ist (Gerüstabstand Belag-Wand immer kleiner 30 cm!)
- Ordnung und Sauberkeit: Halten Sie die Gerüstlagen frei von unnötigem Material und Schutt.
- Zugänge: Nutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehenen Zugänge (Leitern, Treppentürme).
Ja, sobald ein Gerüst öffentlichen Grund (Gehweg, Straße) in Anspruch nimmt, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis bzw. eine Genehmigung der zuständigen Behörde (i.d.R. Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung oder übernehmen dies selbstverständlich auf Wunsch für Sie.
Das Gerüstmaterial muss nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung gebrauchstauglich zurückgegeben werden. Das bedeutet, es muss besenrein übergeben werden, sodass es ohne weitere Maßnahmen auf der nächsten Baustelle mangelfrei sauber wieder einsetzbar ist.
Das Gerüstmaterial muss insbesondere frei sein von:
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Groben Verschmutzungen und Rückständen jeglicher Art, wie beispielsweise Mörtelreste.
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Fest haftenden Baustoff- oder Farbresten.
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Klebriger Masse und Abfällen.
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Chemischer, physikalischer, mechanischer oder sonstiger Veränderung der Oberfläche (z.B. frei von Putzanhaftungen).
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Veränderungen an dem Gerüst selbst.
Wichtig: Sollten grobe Verschmutzungen vorliegen, die den ordnungsgemäßen Abbau oder die Wiederverwendung verhindern, stellt die Reinigung des Gerüsts durch den Gerüstbauunternehmer eine besondere Leistung dar und ist gesondert zu vergüten (Nachtragssituation nach ATV DIN 18451, Abschnitt 4.2.23).
