Bundesinnung Gerüstbau Ehrenurkunde

Aus- und Fortbildung

Schon seit den 1970er Jahren werden Fortbildungslehrgänge für Gerüstbauunternehmer durchgeführt. 1978 konnte mit dem „Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer“ der erste staatlich anerkannte Abschluss im Gerüstbauer-Handwerk etabliert werden.

Seit 1991 ist der Beruf Gerüstbauer/Gerüstbauerin anerkannter Ausbildungsberuf, seit 2000 als reguläre dreijährige duale Ausbildung.

Durch eine grundlegende Tarifreform 2015 wird seit 2017 neben der regulären Ausbildung ein modulares tarifliches arbeitgeberfinanziertes Fortbildungsmodell angeboten. Diese Fortbildungen zielen auf Personen, die als Quereinsteiger z.B. aus Altersgründen nicht für eine Ausbildung zu gewinnen sind.

Interessenvertretung und Beratung

Präsidium, Landesbevollmächtigte, ehrenamtlich tätige Mitglieder in Arbeitskreisen, hauptamtliche Mitarbeiter der Geschäftsstelle – gemeinsam wird so ein Netzwerk im Dienst des Gerüstbauer-Handwerks geschaffen.

Persönliche Ansprechpartner der Geschäftsstelle helfen bei kleinen und großen Herausforderungen des Alltags in der telefonischen Beratung weiter. Die Landesbevollmächtigten sind die Ansprechpartner und Vertreter der Betriebe vor Ort in der jeweiligen Region. Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften erarbeiten Ideen, Vorlagen und Positionen für politische Vorhaben, Tarifverträge und ähnliches. Präsidium und Geschäftsführung sowie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle vertreten das Gewerk in Politik und Gesellschaft. So kümmern sich Ehrenamtliche und Hauptamtliche Hand in Hand um die Belange der Mitgliedsbetriebe und des Gerüstbauer-Handwerks.

Innung des Gerüstbauer Handwerks