Die Herausforderung: Normgerechte Schutzgerüste für Steildächer

Obwohl viele Gerüsthersteller ähnliche Gerüstbauteile für Dachfanggerüste anbieten, zeigen sich in der Praxis immer wieder gravierende Mängel beim Aufbau. Falsch montierte Schutzgerüste können die Arbeitsplätze auf dem Dach extrem gefährlich machen. Die DIN-Normen schreiben hier klare Vorgaben vor: Eine geschlossene Schutzwand, eine Netzabhängung oder ein Maschendrahtgeflecht sind zwingend erforderlich.

Die Otto Wolf GmbH setzt bereits seit Jahrzehnten auf die bewährten Maschendrahtgitterbauteile der Firma Layher. Diese sind zwar in der Anschaffung und Montage aufwendiger, bieten jedoch eine unübertroffene Sicherheit bei Absturzunfällen und übertreffen oft die Schutzwirkung einfacher Netzabhängungen.


Schutznetze am Dachfanggerüst: Mehr als nur eine einfache Befestigung

Die Netzabhängung als „Schutzwand“ an Schutzgerüsten oder Dachfanggerüsten ist eine weit verbreitete Montageform. Doch reicht es wirklich aus, ein Schutznetz lediglich mehr oder weniger fest an den Gerüstgeländern anzubinden? Was passiert, wenn ein 90 kg schwerer Facharbeiter in dieses Schutznetz fällt? Hält es der Belastung stand?

Die DIN EN 1263-1 regelt alle Details, die der Gerüstersteller zur Sicherheit für die Arbeitsplätze auf dem Dach beachten muss. Hier sind einige entscheidende Punkte:

  • Befestigung: Schutznetze und Drahtgeflechte (nach Abschnitt 11.4.2) müssen allseitig an Stahlrohren (mind. 3,2 mm Wanddicke, 48,3 mm Außendurchmesser) oder Aluminiumrohren (mind. 4,0 mm Wanddicke, 48,3 mm Außendurchmesser) befestigt werden. Schutznetze müssen Masche für Masche an Stahl- oder Aluminiumrohren befestigt werden.
  • Netzstoß: Der Netzstoß muss Masche für Masche mit einem Kopplungsseil nach DIN EN 1263-1 verbunden werden. Die Abmessungen von Schutznetzen dürfen nicht verändert werden.
  • Ausnahmen bei der Befestigung: Abweichend von Abschnitt 11.4.3 kann auf die Befestigung Masche für Masche verzichtet werden, wenn das Netz höchstens alle 75 cm am Rand befestigt ist und die ausreichende Tragfähigkeit der Netzbefestigung im dynamischen Versuch nach DIN EN 1263-1, Abschn. 7.10, nachgewiesen wurde.
  • Überlappung des Netzstoßes: Ein Netzstoß darf auch ohne Verbindung ausgeführt werden, wenn er sich um mindestens 75 cm überlappt.
  • Gültigkeit und Prüfung von Schutznetzen: Schutznetze dürfen ohne Prüfung des Prüfgarnes nur innerhalb von 12 Monaten nach Herstellung verwendet werden. Für ältere Schutznetze ist ein Nachweis erforderlich, dass die Bruchkraft des Prüfseiles die vom Hersteller angegebene Mindestbruchkraft nicht unterschreitet. Diese Prüfung muss nach DIN EN 1263-1 erfolgen und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Fazit: Komplexität für maximale Sicherheit

Man erkennt, dass eine scheinbar einfache Netzabhängung als Schutzwand einen durchaus komplexen Montageaufwand verursacht. Für Ihre Sicherheit am Steildach ist es entscheidend, auf die korrekte Netzbefestigung an Ober- und Unterkante an Gerüstrohren (keine Gerüstgeländer) und auf die Verwendung von geprüften und zulässigen Befestigungsseilen/-gurten zu achten.

Vertrauen Sie auf die Expertise der Otto Wolf GmbH, wenn es um sichere und normgerechte Schutzgerüste am Steildach geht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter auf dem Dach jederzeit optimal geschützt sind.